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Unsere Hotel-Richtlinien

 

Stornierungsbedingungen

Es gelten ausnahmslos die Rechte und Pflichten aus dem Gastaufnahmevertrag der DEHOGA, der nachfolgend veröffentlicht ist.

Im Stornofall resultiert aus dem Gastaufnahmevertrag , dass für jeden Tag des ursprünglich gebuchten und nunmehr stornierten Zeitraums , der von Gastgeberseite trotz angemessener Anstrengungen nicht neu vermietet werden kann, vom Gast 80 % des Tagesmietpreises gemäß gültiger Preisliste als Stornogebühr zu entrichten ist.

 

Rechte und Pflichten aus dem Gastaufnahmevertrag gemäß DEHOGA-Beherbergungsvertrag

Einleitung :

Die aus den Beherbergungsverträgen resultierenden Vertragsrechte und -pflichten sind oft nicht bekannt. Solange keine Schwierigkeiten auftreten, die eine rechtliche Klärung der gegenseitigen Vertragspositionen erfordern, mag diese Unkenntnis nicht als unangenehm empfunden werden. Problematisch wird es aber meistens dann, wenn Vertragspartner in Unkenntnis der Rechtslage Rechte aus dem Vertrag für sich in Anspruch nehmen wollen, die ihnen die Rechtsordnung nicht zubilligt. Solche Fälle treten meistens dann auf, wenn der Gast ein einmal reserviertes Zimmer wieder abbestellen will.

Der DEHOGA hat hierzu folgende Rechte und Pflichten, wie sie sich aus dem Beherbergungsvertrag ergeben, zusammengestellt. Sie werden in ständiger Rechtssprechung bestätigt.

  1. Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer bestellt und zugesagt worden ist.
     
  2. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.
     
  3. Der Vermieter ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung des Zimmers dem Gast Schadenersatz zu leisten.
     
  4. Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu bezahlen, abzüglich der vom Vermieter ersparten Aufwendungen. Die Einsparungen betragen nach Erfahrungssätzen bei Übernachtungen 10%, bei Übernachtung/Frühstück 20% des Übernachtungspreises, bei Halbpension 30%, bei Vollpension 40% des Pensionspreises.
     
  5. Der Vermieter ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden.
    Bis zur anderweitigen Vermietung des Zimmers hat der Gast für die Dauer des Vertrages den nach Ziffer 4 errechneten Betrag zu bezahlen.

 

Reiserücktrittsversicherung

Da es schon einmal vorkommen kann, daß etwas Unvorhergesehenes vor Reiseantritt passiert, empfehlen wir Ihnen den Abschluß einer Reiserücktrittsversicherung bei der "Europäischen Reiserücktrittsversicherung".

Den "Europäischen Reiseschutz" finden Sie online unter:
www.reiseversicherung.de
 

 

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